ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

butterstulle catering





§1 Geltungsbereich

Diese nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der BUTTERSTULLE Catering und Service GmbH (im folgenden BUTTERSTULLE genannt) gegenüber unseren Kunden = Auftraggebern.

§ 2 Ausschließlichkeitsklausel

Wir bieten unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB an. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, außer wir haben diesen schriftlich zugestimmt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere angegebenen Preise sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt laut schriftlicher Vereinbarung, wie auf dem Angebot bzw. der Rechnung vermerkt. Je nach Auftragsvolumen kann durch die BUTTERSTULLE eine angemessene Vorauszahlung Kunden verlangt werden.

§ 4 Angebot und Auftragsannahme

Alle Angebote der BUTTERSTULLE haben eine Gültigkeit von 10 Tagen, ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebotes. Das Angebot muss vom Kunden schriftlich oder elektronisch (Scan, Fax) bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich. Abweichungen hiervon werden in den Angeboten gesondert dargestellt.

§ 5 Liefer- und Servicepauschale

Die Liefer- und Servicepauschale ist Bestandteil des Angebotes und berechnet sich nach administrativem und logistischem Aufwand. Zur Berechnung benötigen wir genaue Angaben zum Lieferort und zu den Lieferbedingungen (Etage, Fahrstuhl, Treppen, Ansprechpartner, Besonderheiten etc.). Werden bei Lieferung oder Abholung andere Bedingungen als vereinbart vorgefunden oder verzögert sich die Zeit aufgrund des Kunden (Wartezeit oder wiederholte Anfahrten), kann der Mehraufwand entsprechend in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Getränke in Kommission

Eine Getränkelieferung in Kommission ist für bestimmte Produkte nach Vereinbarung möglich. Bei der Rückgabe von ungeöffneten Getränken behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung laut Angabe im Angebot zu berechnen. Getränke, die nicht zu unserem Sortiment gehören und von uns als Sonderwunsch des Kunden eingekauft werden, sind von der Kommission ausgenommen.

§ 7 Personen- / Teilnehmerzahl

Geringfügige Änderungen der Personenzahl können bis fünf Bürotage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn sie von der BUTTERSTULLE schriftlich bestätigt wird. Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungsstellung, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.

§ 8 Bereitstellung der Leistung

Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Kunde der Veranstalter. Dieser hat somit die ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse zu beschaffen und das Einhalten der Ordnungsvorschriften zu gewährleisten. Art und Umfang der Leistung erfolgt nach den vereinbarten Bedingungen, diese ergeben sich aus den Vertragsunterlagen zwischen der BUTTERSTULLE und dem Kunden.

Beanstandungen jeder Art, insbesondere Mängelrügen (hierbei gilt die Voraussetzung eines objektiv feststellbaren Mangels), sind der BUTTERSTULLE unverzüglich nach deren Bekanntwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die BUTTERSTULLE hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung der Leistung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende Beanstandung in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Mängel eines Teiles der erbrachten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

Ansprüche des Kunden wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von der BUTTERSTULLE ausdrücklich zugesichert worden sind. Im Rahmen des erteilten Auftrages ist es der BUTTERSTULLE gestattet, einen gewissen Ermessensspielraum auszuüben, um die bestmögliche Umsetzung des Auftrages zu gewährleisten. Unter anderem ist es der BUTTERSTULLE gestattet, saisonbedingt, aufgrund mangelnder Qualität, Beschädigung oder Lieferengpässen gleichwertige Produkte (bei Speisen, Getränke aber auch Equipment) gegeneinander auszutauschen. Hierbei ist das besondere Interessen des Kunden stets zu berücksichtigen. Der BUTTERSTULLE ist es gestattet, Auftragsteile an Sub-Unternehmer zu übertragen.

§ 9 Personal

Servicepersonal ist buchbar mit einer Mindesteinsatzzeit laut Angabe im Angebot. Die Berechnung der Einsatzzeit darüber hinaus erfolgt je angefangene halbe Stunde. Die Auswahl und Disposition des Servicepersonals erfolgt je nach Anforderung im Ermessensspielraum der BUTTERSTULLE. Die vertraglich vereinbarten Details zum Personaleinsatz (wie Einsatzort, Aufgaben, Einsatzzeit und Weisungsrecht), dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung einseitig durch den Kunden geändert werden.

§ 10 Miete/Leihe von Equipment

Sämtliches dem Kunden überlassenes Equipment, soweit nicht anders im Vertrag festgehalten, steht und bleibt im alleinigen Eigentum der BUTTERSTULLE. Die Überlassung erfolgt nur leihweise, teilweise gegen Gebühr. Der Kunde sorgt für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch und angemessene Lagerung in einem geschützten Umfeld (Wetter, Zugriff durch Unbefugte). Die BUTTERSTULLE übernimmt weder Bewachungs- noch Aufbewahrungspflichten und haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Equipment ist grob gereinigt (von Resten befreit!) zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da diese erst bei uns im Haus auf Vollständigkeit und Beschaffenheit geprüft werden kann. Für Beschädigung oder in Verlust geratenes Equipment haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

§ 11 Witterungs- und Fremdeinflüsse

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen, unseren Auftrag auszuführen (Unmöglichkeit der Leistung), haftet die BUTTERSTULLE nicht. Tritt dieser Fall ein, werden wir den Kunden sofort informieren. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet.

§ 12 Verspätung

Die mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten sind verbindlich. Die BUTTERSTULLE kann jedoch für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden der BUTTERSTULLE zurückzuführen.

§ 13 Auftrags-Stornierung durch den Kunden

Bestätigte Aufträge sind vom Kunden zu folgenden Konditionen stornierbar.

  • bis zu 15 Bürotage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 5% des Auftragswertes, mind. jedoch 50,00 €.
  • bis zu 7 Bürotage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 20% des Auftragswertes, mind. jedoch 80,00 €.
  • bis zu 3 Bürotage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 50% des Auftragswertes, mind. jedoch 150,00 € (bei Überschreitung der Auftragssumme in Höhe der Auftragssumme).

 

Bis zum jeweiligen Zeitpunkt muss uns eine Stornierung zugegangen sein. Dies kann in Schriftform oder elektronisch (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Zeitangabe „vor Veranstaltungsbeginn“ meint 16:00 Uhr (Büroschluss) am vorhergehenden Bürotag. Ein Bürotag bedeutet dann wiederum 24 Stunden 16:00 Uhr-16:00 Uhr innerhalb der Tage Montag bis Freitag. Die auf den Vorgängen gesondert ausgewiesene Pauschale für die Veranstaltungsplanung sind von den Stornierungsregeln ausgenommen und auf jeden Fall in voller Höhe zu entrichten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 14 Unmöglichkeit der Leistungsabnahme durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt

Als höhere Gewalt gelten dabei Ereignisse wie Naturkatastrophen, neue vorher unbekannte Epidemien, Kriege und schwere politische Unruhen. Ein starkes Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind dabei behördliche Anordnungen und Verbote. In Fällen höherer Gewalt, die eine Leistungsabnahme durch den Kunden eindeutig unmöglich macht, kann der Kunde von seinen vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise befreit werden. In jedem Fall sind der BUTTERSTULLE zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 15 Kündigung durch die BUTTERSTULLE

Die BUTTERSTULLE kann wegen einer der folgend genannten Gründe vom Vertrag zurücktreten.
a. Wenn eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wurde.
b. Wenn für die Ausführung des Vertrages angeforderte und notwendige Unterlagen und Informationen nicht vollständig und fristgerecht
vorliegen.
c. Wenn sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die ordnungsgemäße Durchführbarkeit der Veranstaltung, die
Unversehrtheit der mitgeführten Gegenstände und die Sicherheit des Personals der BUTTERSTULLE unzumutbar am Veranstaltungsort oder in
unmittelbarer Umgebung gefährden.
d. Wenn sich herausstellt, dass wir vom Kunden falsche, irreführenden oder bewusst unterlassene Angaben zum Veranstaltungsgrund erhalten
haben, besonders in Bezug auf politischer Meinungsäußerung unvereinbar demokratischer Grundwerte.
e. Wenn wir Kenntnis gelangen, dass der Kunde, deren Auftraggeber oder Erfüllungsgehilfen oder die Veranstaltung an sich einer verbotenen Partei,
Verein oder Organisation zuzuordnen ist.
Da der Kunde schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch die BUTTERSTULLE herbeigeführt hat, wird eine Entschädigung äquivalent der Konditionen aus §13 dieser AGB fällig.

§ 16 Änderung des Rechnungsadressaten

Der Kunde hat die Rechnungsanschrift vor Auftragserteilung auf seine Korrektheit zu überprüfen. Die BUTTERSTULLE weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss bzw. nach Rechnungslegung eine Gebühr von 35,00 € erhoben werden kann. Vertragspartner und somit Schuldner eines Auftrags bleibt immer der ursprüngliche Auftraggeber (Kunde).

§ 17 Urheberrechte

Für alle von der BUTTERSTULLE erstellten Eventkonzepte, Grafiken, Skizzen oder sonstigen Unterlagen vereinbaren die Vertragspartner die Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes, und zwar auch insoweit, Teile selbst nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten.

§ 18 Haftung

Die BUTTERSTULLE und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch maximal der Höhe nach begrenzt der Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nicht im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Schäden. Der Kunde haftet wiederum für alle Schäden, welche durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Veranstaltungsteilnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

§ 19 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma BUTTERSTULLE Catering und Service GmbH.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung/
Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand März 2021

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