ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Butterstulle Catering und Service GmbH





§1 Geltungsbereich

Diese nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen
der BUTTERSTULLE Catering und Service GmbH (nachfolgend BUTTERSTULLE genannt) gegenüber unseren Kunden und Auftraggebern (nachfolgend Kunde genannt).

§2 Ausschließlichkeitsklausel

Wir bieten unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB an.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, außer wir haben diesen schriftlich zugestimmt.

§3 Angebot und Auftragsannahme

Alle Angebote der BUTTERSTULLE sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei Gefallen muss dies durch schriftliche Bestätigung des Angebots bekundet werden.

Zur Rechtswirksamkeit der Annahme der Kundenbestellung bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die BUTTERSTULLE.

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist diese durch den Kunden auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten in den Angaben hat der Kunde sofort zu widersprechen.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der gesonderten schriftlicher Vereinbarung. Vertragsgegenstand sind die in der letzten Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

§4 Richtigkeit des Rechnungsadressaten

Der Kunde hat die Rechnungsanschrift bei Auftragserteilung auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

Die BUTTERSTULLE weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Rechnungslegung eine Gebühr von 35,00 € erhoben werden kann.

§5 Preisangaben und Abrechnung

Unsere angegebenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Die Auftragsbestätigung der BUTTERSTULLE enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.

Die Butterstulle ist berechtigt einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, welcher dann bei Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt wird.

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt laut schriftlicher Vereinbarung, wie auf der Auftragsbestätigung angegeben. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang, kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.

Vertragspartner und somit Schuldner eines Auftrags bleibt immer der ursprüngliche Auftraggeber (Kunde) auch wenn die Rechnung an einen abweichenden Rechnungsadressaten gestellt werden soll.

§6 Preisanpassung

Steigen nach Vertragsschluss die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, für Energie und Kraftstoffe, für externe Dienstleister oder die Löhne für benötigtes Personal im Vergleich zu den in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen, so ist die BUTTERSTULLE unter folgenden Bedingungen berechtigt, vom Kunden eine Preisanpassung zu verlangen.

  • Zwischen Vertragsschluss und Preisanpassungsverlangen ist ein Zeitraum von mehr als vier Monaten vergangen.
  • Die Butterstulle belegt die Erhöhung der Einkaufs- bzw. Kalkulationspreise.
  • Der Kunde ist berechtigt, aufgrund des Preisanpassungsverlangens vom Vertrag zurückzutreten, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

 

§7 Liefer- und Servicepauschale

Die Liefer- und Servicepauschale ist Bestandteil des Auftrags und berechnet sich nach administrativem und logistischem Aufwand. Zur Berechnung benötigen wir genaue Angaben zum Lieferort und zu den Lieferbedingungen (Etage, Fahrstuhl, Treppen, Ansprechpartner, Besonderheiten etc.).

Werden bei Lieferung oder Abholung andere Bedingungen als vereinbart vorgefunden oder verzögert sich die Zeit aufgrund des Kunden (Wartezeit oder wiederholte Anfahrten), kann der Mehraufwand entsprechend in Rechnung gestellt werden.

§8 Getränke in Kommission

Eine Getränkelieferung in Kommission ist für bestimmte Produkte nach Vereinbarung möglich.

Bei der Rückgabe von ungeöffneten Getränken behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung laut Angabe im Auftrag zu berechnen.

Getränke, die nicht zu unserem Sortiment gehören und von uns als Sonderwunsch des Kunden eingekauft werden, sind von der Kommission ausgenommen.

§9 Personen- / Teilnehmendenzahl

Geringfügige Änderungen der Personenzahl können bis 10 Bürotage (Montag-Freitag 9:00-16:00 Uhr) vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn sie von der BUTTERSTULLE schriftlich bestätigt wird.

Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungsstellung, unabhängig davon, wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.

§10 Personal

Personal (Service, Garderobe etc.) ist buchbar mit einer Mindesteinsatzzeit laut Angabe im Angebot. Die Berechnung der Einsatzzeit darüber hinaus erfolgt je angefangene halbe Stunde.

Die Auswahl und Disposition des Personals erfolgt je nach Anforderung im Ermessensspielraum der BUTTERSTULLE.

Die vertraglich vereinbarten Details zum Personaleinsatz (wie Einsatzort, Aufgaben, Einsatzzeit und Weisungsrecht), dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung einseitig durch den Kunden geändert werden.

§11 Miete/Leihe von Equipment, Mobiliar und Ausstattungsgegenständen

Sämtliche dem Kunden überlassene Mietgegenstände, soweit nicht anders im Auftrag festgehalten, stehen und bleiben im alleinigen Eigentum der BUTTERSTULLE. Die Überlassung erfolgt nur leihweise, teilweise gegen Gebühr.

Der Kunde sorgt für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch und angemessene Lagerung in einem geschützten Umfeld (Wetter, Zugriff durch Unbefugte etc.). Die BUTTERSTULLE übernimmt weder Bewachungs- noch Aufbewahrungspflichten und haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Das Equipment (wie Teller, Platten und Gläser etc.) ist grob gereinigt (von Resten befreit!) zurückzugeben.

Die Rücknahme der Mietgegenstände erfolgt unter Vorbehalt, da diese erst in der BUTTERSTULLE auf Vollständigkeit und Beschaffenheit geprüft werden können. Für Beschädigung oder in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

§12 Müllentsorgung

Für die vorschriftsmäßige Müllentsorgung ist der Kunde verantwortlich. Eine Müllentsorgung durch die BUTTERSTULLE ist gegen Gebühr buchbar.

§13 Ausführung der Leistung, Mängelanzeige

Im Sinne von öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist stets der Kunde der Veranstalter. Dieser hat somit die ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse zu beschaffen und das Einhalten der Ordnungsvorschriften zu gewährleisten.

Art und Umfang der Leistung erfolgt nach den vereinbarten Bedingungen, diese ergeben sich aus den Vertragsunterlagen zwischen der BUTTERSTULLE und dem Kunden.

Leistungen, die im Auftrag nicht aufgeführt sind, aber auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Beanstandungen jeder Art, insbesondere Mängelrügen (hierbei gilt die Voraussetzung eines objektiv feststellbaren Mangels), sind der BUTTERSTULLE unverzüglich nach deren Bekanntwerden persönlich, telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die BUTTERSTULLE hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung der Leistung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende Beanstandung in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Abnahme als erfolgt.
Mängel eines Teiles der erbrachten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

Ansprüche des Kunden wegen fehlender wesentlicher Eigenschaften können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese von der BUTTERSTULLE ausdrücklich zugesichert worden sind. Im Rahmen des erteilten Auftrages ist es der BUTTERSTULLE gestattet, einen gewissen Ermessensspielraum auszuüben, um die bestmögliche Umsetzung des Auftrages zu gewährleisten. Unter anderem ist es der BUTTERSTULLE gestattet (saisonbedingt, aufgrund mangelnder Qualität, Beschädigung oder bei Lieferengpässen) gleichwertige Produkte (bei Speisen, Getränke aber auch Mietgegenständen) gegeneinander auszutauschen. Hierbei ist das besondere Interessen des Kunden stets zu berücksichtigen.

Der BUTTERSTULLE ist es gestattet, Auftragsteile an Sub-Unternehmen zu übertragen.

§14 Verspätung

Die mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten sind verbindlich.

Die BUTTERSTULLE kann jedoch für nicht vorhersehbare Verspätungen oder nicht planbare Hindernisse verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden der BUTTERSTULLE zurückzuführen.

Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Waren veranlasst worden ist.

§15 Witterungs- und Fremdeinflüsse bei der Lieferung

Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es der BUTTERSTULLE unmöglich machen, den Auftrag auszuführen (Unmöglichkeit der Leistung), haftet die BUTTERSTULLE nicht. Tritt dieser Fall ein, werden wir den Kunden unverzüglich informieren.

In jedem Fall sind der BUTTERSTULLE zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Eventuell geleistete Vorauszahlungen darüber hinaus werden rückerstattet.

§16 Unmöglichkeit der Leistungsabnahme durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, die eine Leistungsabnahme durch den Kunden eindeutig unmöglich macht, kann der Kunde von seinen vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise befreit werden. In jedem Fall sind der BUTTERSTULLE zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

Als höhere Gewalt gelten dabei Ereignisse wie Naturkatastrophen, neue vorher unbekannte Epidemien, Kriege und schwere politische Unruhen. Ein starkes Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind dabei behördliche Anordnungen und Verbote.

§17 Auftragsstornierung durch den Kunden

Eine Kündigung bzw. Rücktritt von bestätigten Aufträgen (Auftragsstornierung) durch den Kunden bedarf der Textform.

Bei einer Auftragsstornierung durch den Kunden, deren Grund die BUTTERSTULLE nicht zu vertreten hat, können folgende Entschädigungen geltend gemacht und durch die Butterstulle in Rechnung gestellt werden.

  • bis zu 20 Bürotage (Montag-Freitag, jeweils 9:00-16:00 Uhr) vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 10% des Auftragswertes
  • bis zu 10 Bürotage (Montag-Freitag, jeweils 9:00-16:00 Uhr) vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 25% des Auftragswertes
  • bis zu 5 Bürotage (Montag-Freitag, jeweils 9:00-16:00 Uhr) vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 50% des Auftragswertes
  • bis zu 3 Bürotage (Montag-Freitag, jeweils 9:00-16:00 Uhr) vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Entschädigung von 75% des Auftragswertes
  • danach wird der volle Betrag (100%) als Entschädigung in Rechnung gestellt

 

Bei Auftragsstornierungen, die uns nach 16:00 Uhr erreichen, gilt als Eingangsdatum der nachfolgende Bürotag.
Bei Stornierungseingängen am Freitag nach 16:00 Uhr gilt somit als Eingangsdatum der nachfolgende Montag.

Auftragsbezogene Kosten, welche der BUTTERSTULLE aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Dritten nachweislich entstanden sind, hat der Kunde zu 100% zu erstatten.

Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§18 Kündigung/Rücktritt durch die BUTTERSTULLE

Die BUTTERSTULLE kann wegen einer der folgend genannten Gründe vom Vertrag zurücktreten.

  • Wenn eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wurde.
  • Wenn für die Ausführung des Vertrages angeforderte und notwendige Unterlagen und Informationen nicht vollständig und fristgerecht vorliegen.
  • Wenn sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die ordnungsgemäße Durchführbarkeit der Veranstaltung, die Unversehrtheit der mitgeführten Gegenstände und die Sicherheit des Personals der BUTTERSTULLE unzumutbar am Veranstaltungsort oder in unmittelbarer Umgebung gefährden.
  • Wenn sich herausstellt, dass der Kunde falsche, irreführenden oder bewusst unterlassene Angaben zum Veranstaltungsgrund angegeben hat, besonders in Bezug auf politischer Meinungsäußerung unvereinbar demokratischer Grundwerte.
  • Wenn die BUTTERSTULLE Kenntnis erlangt, dass der Kunde, deren Auftraggebende oder Erfüllungsgehilfen oder die Veranstaltung an sich einer verbotenen Partei, Verein oder Organisation zuzuordnen ist.

 

Da der Kunde schuldhaft die Ursache zur Vertragsbeendigung durch die BUTTERSTULLE herbeigeführt hat, wird eine Entschädigung äquivalent der Konditionen aus §17 dieser AGB fällig.

§19 lebensmittelrechtliche Speisenverwertung nach Veranstaltungsende

Die BUTTERSTULLE hat nach Beendigung des Caterings bzw. nach Abschluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen der Entsorgung zuzuführen.

Überlässt die BUTTERSTULLE dem Kunden die Speisen auf dessen ausdrücklichen Wunsch, übernimmt die BUTTERSTULLE für die Qualität und Beschaffenheit der Speisen nach Beendigung des Caterings bzw. nach Abschluss der Veranstaltung aus lebensmittelrechtlichen Gründen keine weitere Haftung.

Die BUTTERSTULLE rät dringend davon ab, die Speisen mitzunehmen und/oder später zu verzehren. Erfolgt dennoch ein Verzehr der Speisen durch den Kunden oder Dritte, geschieht dies dann auf eigene Gefahr.

§20 Haftung

Die BUTTERSTULLE und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch maximal der Höhe nach begrenzt der Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nicht im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Schäden.

Der Kunde haftet wiederum für alle Schäden, welche durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Veranstaltungsteilnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

§21 Urheberrechte

Für alle von der BUTTERSTULLE erstellten Eventkonzepte, Grafiken, Skizzen oder sonstigen Unterlagen vereinbaren die Vertragspartner die Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes, und zwar auch insoweit, Teile selbst nicht urheberrechtlich geschützt sein sollten.

§22 Schlussbestimmungen

Individuelle oder abweichende Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB, diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige Einwilligung der BUTTERSTULLE abzutreten oder zu übertragen.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, der Sitz der Firma BUTTERSTULLE Catering und Service GmbH. Die BUTTERSTULLE ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Butterstulle ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand Januar 2025

DOWNLOAD